Si servus ignorante domino vel sciente et prohibere nequeunte res tuas vi rapuit, dominum eius apud praesidem provinciae, si necdum utilis annus excessit, quadrupli, quod si hoc effluxit tempus, simpli noxali iudicio convenire potes:
von nils.g am 16.11.2018
Wenn ein Sklave Ihre Sachen mit Gewalt geraubt hat, während sein Herr unwissend oder wissend und unfähig war, dies zu verhindern, können Sie dessen Herrn vor dem Provinzgouverneur verklagen: Wenn noch kein nützliches Jahr verstrichen ist, auf vierfachen Schadensersatz, wenn jedoch diese Zeit abgelaufen ist, auf einfachen Schadensersatz in einer Noxalklage.
von benett.g am 17.07.2021
Wenn ein Sklave Ihr Eigentum gewaltsam gestohlen hat, entweder ohne Wissen seines Herrn oder wenn der Herr es wusste, aber es nicht verhindern konnte, können Sie gegen den Herrn vor dem Provinzgouverneur rechtliche Schritte einleiten. Wenn Sie dies innerhalb eines Jahres tun, können Sie den vierfachen Wert fordern; danach können Sie nur den einfachen Wert durch eine Noxalklage geltend machen.