Unde si ex testamento ad te sive intestato successionem patris tui pertinere apud praesidem provinciae probaveris, restitui tibi res hereditarias iubebit, si non tantum postquam reversus es tempus effluxit, quantum intentionem tuam temporis prolixitate conquiescere facit.
von freya.i am 10.09.2017
Wenn Sie dem Provinzgouverneur nachweisen können, dass Sie das väterliche Erbe entweder durch Testament oder durch gesetzliche Erbfolge berechtigt sind, wird er anordnen, dass Ihr ererbtes Vermögen Ihnen zurückgegeben wird, vorausgesetzt, die seit Ihrer Rückkehr verstrichene Zeit hat die Frist nicht überschritten, nach der Ihr Anspruch durch die Verjährungsfrist ausgeschlossen wird.
von leoni.9823 am 26.07.2014
Wenn Sie beim Provinzgouverneur nachweisen können, dass die Erbfolge Ihres Vaters Ihnen entweder durch Testament oder kraft Gesetzes zusteht, wird er anordnen, dass Ihnen das Erbvermögen zurückgegeben wird, sofern nicht bereits so viel Zeit seit Ihrer Rückkehr verstrichen ist, dass Ihr Anspruch durch Verjährung erlischt.