Captum ab hostibus filium, patre mortuo medio tempore, lex cornelia reversum, si in potestate patris tempore quo capiebatur fuit, suum facit heredem.
von berat8842 am 24.09.2015
Nach dem Cornelischen Gesetz wird ein Sohn, der zum Zeitpunkt seiner Gefangennahme unter väterlicher Gewalt stand und nach des Vaters Tod zurückkehrt, kraft Gesetzes zum Erben in eigener Sache.
von artur.g am 02.06.2022
Das Lex-Cornelia-Gesetz bestimmt, dass ein Sohn, der von Feinden gefangen wurde und dessen Vater inzwischen verstorben ist, bei seiner Rückkehr, sofern er zum Zeitpunkt seiner Gefangennahme unter väterlicher Gewalt stand, sein eigener Erbe wird.