Precibus tuis manifestius exprimere debueras, maritus quondam tuus miles defunctus, quem testamento facto heredem communem vestrum filium instituisse proponis et secundum heredem scripsisse, utrumne in primum casum an filio suo, quem habuit in potestate mortis tempore, si intra quartum decimum aetatis suae annum an postea decesserit.
von leah.9812 am 13.04.2019
In Ihrem Antrag hätten Sie deutlicher machen sollen, ob Ihr verstorbener Ehemann, der Soldat, der laut Ihrer Aussage ein Testament verfasst hat, in dem er Ihren gemeinsamen Sohn als Erben einsetzte und einen zweiten Erben ernannte, dies für die primäre Erbfolge oder für Ihren Sohn (der zum Zeitpunkt seines Todes seiner Autorität unterstand) tat, je nachdem, ob der Sohn vor oder nach Vollendung des vierzehnten Lebensjahres sterben würde.
von mila.u am 10.09.2017
In Ihren Gebeten hätten Sie deutlicher darlegen müssen, ob Ihr ehemaliger Ehemann, der verstorbene Soldat, der laut Ihren Angaben ein Testament errichtet hat, das Ihren gemeinsamen Sohn als Erben einsetzte und einen zweiten Erben schrieb, dies im ersten Fall oder für seinen Sohn, den er zum Zeitpunkt seines Todes unter seiner Gewalt hatte, getan hat, falls dieser vor oder nach seinem vierzehnten Lebensjahr verstirbt.