Si maritus tuus facto testamento te quidem ex asse scripsit heredem, filia autem quam habuit in potestate exheredata facta minime probetur nihilque ei relictum est neque iustas causas offensae praestitisse convincatur, eam de inofficioso testamento patris querentem totam hereditatem obtinere posse non ambigitur.
von amir.r am 08.12.2013
Wenn dein Ehemann ein Testament errichtet hat, das dich zur Alleinerbin einsetzte, seine Tochter jedoch, die seiner Gewalt unterstand, ohne Nachweis eines Fehlverhaltens enterbt wurde, nichts aus dem Erbe erhielt und ihr keine rechtmäßigen Gründe für eine Verfehlung nachgewiesen werden können, besteht kein Zweifel, dass sie das Testament als pflichtwidrig anfechten und die gesamte Erbschaft beanspruchen kann.
von erik863 am 11.06.2021
Wenn dein Ehemann durch ein Testament dich zwar zur Erbin des gesamten Vermögens eingesetzt hat, die Tochter, die er in seiner Gewalt hatte, jedoch nachweislich enterbt wurde und ihr nichts hinterlassen wurde, und ihr auch keine berechtigten Gründe für eine Entfremdung nachgewiesen werden können, wird nicht bezweifelt, dass sie durch Beschwerde über das pflichtwidrige Testament des Vaters die gesamte Erbschaft erlangen kann.