Quod si iam obtinuit vel postea vincat, quodcumque maritus mortis suae tempore debuisse tibi perhibetur, idem ab ea reddi oportet.
von kimberley.836 am 15.05.2023
Falls sie bereits erlangt hat oder später obsiegt, muss alles, was der Ehemann zum Zeitpunkt seines Todes ihr geschuldet zu haben nachgewiesen wird, von ihr zurückgegeben werden.
von nico928 am 22.02.2017
Wenn sie den Fall bereits gewonnen hat oder später gewinnt, muss sie Ihnen alles zurückzahlen, was ihr Ehemann Ihnen zum Zeitpunkt seines Todes schuldig war.