Testamenti factionem per testationem vos interdixisse matri profitentes iustitiam offensae manifeste testamini.
von liv.823 am 10.06.2019
Indem Sie erklären, Ihrer Mutter die Testamentserrichtung verhindert zu haben, belegen Sie offenkundig die Berechtigung der Anschuldigung gegen Sie.
von alicia.8818 am 09.06.2013
Indem ihr durch Zeugenaussage erklärt, der Mutter die Testamentserrichtung untersagt zu haben und die Rechtmäßigkeit der Verfehlung zu bekunden, legt ihr offenkundig Zeugnis ab.