Testamentum militis filii familias in castrensi peculio factum neque a patre neque a liberis eius per inofficiosi querellam rescindi potest.
von finya9823 am 12.04.2023
Ein Testament eines filius familias-Soldaten bezüglich des militärischen Sondervermögens kann weder vom Vater noch von seinen Kindern durch die Klage wegen Pflichtverletzung aufgehoben werden.
von carlotta8968 am 02.07.2020
Ein Testament eines Soldaten, der sich in väterlicher Gewalt befindet und der seine militärischen Verdienste betrifft, kann weder von seinem Vater noch von seinen Kindern durch eine Klage wegen Pflichtwidrigkeit angefochten werden.