Et ideo et furiosus et mutus et postumus et infans et filiusfamilias et servus alienus testamenti factionem habere dicuntur:
von konstantin9883 am 06.10.2019
Und daher wird gesagt, dass sowohl ein Wahnsinniger als auch ein Stummer, ein posthum Geborener, ein Säugling, ein Sohn unter väterlicher Gewalt und ein fremder Sklave Testierfähigkeit haben:
von selina.w am 30.05.2022
Es wird gesagt, dass Geisteskranke, Stumme, ungeborene Kinder, Säuglinge, Kinder unter väterlicher Gewalt und fremde Sklaven alle an Angelegenheiten betreffend Testamente teilnehmen können: