Sed et uxori tali quodcumque datum quolibet genere fuerit vel emptione collatum, etiam hoc retractum reddi praecipimus:
von kian.a am 10.03.2014
Wir befehlen auch, dass alles, was einer solchen Ehefrau auf welche Weise auch immer gegeben oder durch Kauf übertragen wurde, ebenso zurückgezogen und zurückgegeben werden soll:
von jadon922 am 11.01.2017
Wir ordnen an, dass alles, was einer solchen Ehefrau gegeben wurde, sei es als Geschenk oder durch Kauf, zurückgenommen und zurückgegeben werden muss: