Ipsas etiam, quarum venenis inficiuntur animi perditorum, si quid quaeritur vel commendatum dicitur, quod his reddendum est quibus iussimus aut fisco nostro, tormentis subici iubemus.
von johan.847 am 01.08.2023
Wir befehlen, dass diejenigen, welche die Geister verdorbener Individuen vergiften, gefoltert werden sollen, wenn sie Gegenstände besitzen oder beanspruchen, die entweder an ihre rechtmäßigen Besitzer, wie wir es verfügt haben, oder an unsere Staatskasse zurückzugeben sind.
von niklas922 am 21.08.2023
Diejenigen, durch deren Gifte die Seelen der Verdorbenen infiziert werden, werden, wenn etwas gesucht oder als anvertraut bezeichnet wird, was denjenigen, die wir angeordnet haben, oder unserer Staatskasse zurückgegeben werden muss, hiermit befohlen, Folterqualen zu unterwerfen.