Ita ut, quidquid talibus liberis pater donaverit, sive illos legitimos seu naturales dixerit, totum retractum legitimae suboli reddatur aut fratri aut sorori aut patri aut matri.
von felizitas.x am 24.06.2024
So muss alles, was ein Vater solchen Kindern gegeben hat, unabhängig davon, ob er sie als eheliche oder uneheliche Kinder bezeichnet hat, zurückgenommen und an seine ehelichen Kinder oder an einen Bruder, eine Schwester, den Vater oder die Mutter zurückgegeben werden.
von richard955 am 03.02.2015
Derart, dass alles, was ein Vater solchen Kindern gegeben hat, sei es, dass er sie als legitim oder natürlich bezeichnet hat, vollständig zurückgezogen und den legitimen Nachkommen oder einem Bruder oder einer Schwester oder dem Vater oder der Mutter zurückgegeben werden soll.