Senatores seu perfectissimos, vel quos in civitatibus duumviralitas vel sacerdotii, id est phoenicarchiae vel syriarchiae, ornamenta condecorant, placet maculam subire infamiae et alienos a romanis legibus fieri, si ex ancilla vel ancillae filia vel liberta vel libertae filia vel scaenica vel scaenicae filia vel ex tabernaria vel ex tabernarii filia vel humili vel abiecta vel lenonis aut harenarii filia vel quae mercimoniis publicis praefuit susceptos filios in numero legitimorum habere voluerint aut proprio iudicio aut nostri praerogativa rescripti:
von jonathan.j am 29.09.2021
Senatoren oder höchst angesehene Männer, oder diejenigen, welche in Städten durch Duumviralität oder Priesterwürde, das heißt durch Phönizier- oder Syrierpräsidentschaft, mit Ehrenämtern geschmückt sind, wird hiermit verfügt, dass sie den Makel der Unehre erleiden und von römischen Gesetzen ausgeschlossen werden, wenn sie Kinder, die von einer Sklavin oder der Tochter einer Sklavin, oder einer Freigelassenen oder der Tochter einer Freigelassenen, oder einer Schauspielerin oder der Tochter einer Schauspielerin, oder einer Ladnerin oder der Tochter eines Ladners, oder einer niedrigen oder verworfenen Frau, oder der Tochter eines Kupplers oder Gladiators, oder einer Frau, die öffentlichen Handel leitete, als legitime Kinder entweder nach eigenem Urteil oder kraft unserer Verordnung betrachten wollen:
von bennet.869 am 27.10.2022
Hiermit wird verfügt, dass Senatoren, hochrangige Beamte und Personen, die mit kommunalen Ämtern oder religiösen Positionen geehrt sind (wie phönizische oder syrische Priesterschaften), öffentliche Schande erleiden und ihre Rechte nach römischem Recht verlieren werden, wenn sie versuchen, Kinder zu legitimieren, die sie gezeugt haben mit: Sklavinnen oder deren Töchtern, Freigelassenen oder deren Töchtern, Schauspielerinnen oder deren Töchtern, Ladenbesitzerinnen oder deren Töchtern, Frauen von niedrigem oder zweifelhaftem Status, Töchtern von Zuhältern oder Gladiatoren oder Frauen, die öffentliche Geschäfte geführt haben. Dies gilt, unabhängig davon, ob sie versuchen, solche Kinder durch eigene Erklärung oder durch kaiserliche Ermächtigung zu legitimieren.