Si frater patruelis tuus ante quartum decimum aetatis annum suae decessit, cum facere non potuit testamentum, nihil ex eius postremo recte postulatur iudicio.
von lian.f am 27.01.2017
Wenn dein Vetter väterlicherseits vor dem vierzehnten Lebensjahr verstorben ist, da er kein Testament errichten konnte, kann aus seiner letzten Verfügung nichts rechtmäßig gefordert werden.
von katarina.w am 20.12.2022
Wenn dein Cousin vor seinem vierzehnten Lebensjahr verstorben ist, konnte er rechtlich kein Testament errichten, daher können keine Ansprüche aufgrund seiner letzten Verfügung als gültig betrachtet werden.