Si testamento facto intra pupillarem aetatem et in sua potestate constitutae filiae, si intra pubertatem decesserit, directis verbis pater substituit, heredem te factum ex testamento post eventum condicionis intestati successionem exclusisse constitit.
von aaron902 am 08.10.2019
Es wurde festgestellt, dass wenn ein Vater ein Testament errichtet hat, das eine direkte Substitution für seine minderjährige Tochter, die sich in seiner Gewalt befand, enthält, und darin bestimmt, dass Sie erben würden, falls sie vor Erreichen der Geschlechtsreife stirbt, Ihre Erbrechte aus dem Testament nach Eintritt der Bedingung die Ansprüche auf gesetzliche Erbfolge ausschließen.
von jaden.n am 23.02.2020
Wenn mit einem Testament, das errichtet wurde, für eine Tochter, die innerhalb des Unmündigkeitsalters und unter seiner Gewalt etabliert war, der Vater mit direkten Worten substituiert hat, dass, falls sie vor der Pubertät stirbt, derjenige, der durch das Testament nach Eintritt der Bedingung zum Erben gemacht wurde, die Erbfolge bei Intestaterbschaft ausgeschlossen hat.