Et si quidem is, qui sciens hereditatem sibi esse vel ab intestato vel ex testamento delatam deliberatione minime petita intra annale tempus decesserit, hoc ius ad suam successionem intra annale tempus extendat.
von mohamad9872 am 06.06.2016
Und falls jemand innerhalb eines Jahres stirbt, während er wusste, dass er eine Erbschaft entweder durch gesetzliche Erbfolge oder durch Testament erhalten hat, ohne eine Bedenkzeit beantragt zu haben, kann er dieses Recht an seinen eigenen Rechtsnachfolger innerhalb eines Jahres übertragen.
von lotta.w am 27.01.2014
Und wenn tatsächlich derjenige, der wissend, dass eine Erbschaft für ihn entweder durch Intestaterbe oder Testament übertragen wurde, ohne jede Beratung innerhalb des Jahresfrists verstirbt, kann er dieses Recht seiner Nachfolge innerhalb der Jahresfrist ausdehnen.