Filium ab hostibus captum ac necdum reversum ad excusationem munerum personalium patri proficere non posse magis placuit.
von noel.p am 16.07.2017
Ein von Feinden gefangener und noch nicht zurückgekehrter Sohn kann nicht mehr zur Befreiung von persönlichen Pflichten für den Vater dienen.
von zoey857 am 29.12.2015
Es wurde entschieden, dass ein Sohn, der von Feinden gefangen genommen und noch nicht zurückgekehrt ist, keine Grundlage für die Befreiung seines Vaters von persönlichen Pflichten darstellen kann.