Si ex quocumque contractu apud praesidem provinciae iure debitum cui oportuerat te reddidisse probaveris, chirographa tua, ex quibus iam nihil peti potest, et instrumenta ad eum contractum pertinentia tibi naturaliter liberationem consecuto exhiberi ac reddi iubebit.
von fynn.9988 am 25.01.2023
Wenn Sie dem Provinzgouverneur nachweisen, dass Sie eine rechtmäßige Schuld aus irgendeinem Vertrag ordnungsgemäß beglichen haben, wird er anordnen, dass Ihre schriftlichen Schuldverschreibungen (aus denen nichts mehr gefordert werden kann) und alle zu diesem Vertrag gehörenden Dokumente Ihnen vorgezeigt und zurückgegeben werden, da Sie naturgemäß von der Verbindlichkeit befreit worden sind.
von fritz.836 am 06.12.2018
Wenn Sie vor dem Provinzgouverneur eine rechtmäßige Schuld aus irgendeinem Vertrag, die Sie hätten bezahlen sollen, nachweisen, wird er anordnen, dass Ihre schriftlichen Schuldverschreibungen, aus denen nunmehr nichts mehr gefordert werden kann, sowie die zu diesem Vertrag gehörenden Dokumente, nachdem Sie die natürliche Befreiung erlangt haben, vorgelegt und zurückgegeben werden.