Si intra aetatem, cui succurri solet, in integrum restitutionis lis inchoata est nec ei a te renuntiatum est, mors eius, contra quem haec fuerat implorata, fraudi tibi esse non potest.
von nala876 am 06.11.2019
Wenn Sie Rechtsverfahren zur vollständigen Wiedergutmachung innerhalb der Altersgrenze, die einen Rechtsschutz ermöglicht, eingeleitet haben und das Verfahren nicht zurückgezogen wurde, kann der Tod der Person, gegen die die Klage gerichtet war, Ihre Interessen nicht schädigen.
von yoshua831 am 09.08.2015
Wenn innerhalb des Alters, dem üblicherweise Hilfe gewährt wird, eine Klage auf vollständige Wiedereinsetzung begonnen wurde und diese von dir nicht zurückgenommen wurde, kann der Tod desjenigen, gegen den diese angerufen wurde, dir nicht zum Nachteil gereichen.