Si intra aetatem, cui succurri solet, in integrum restitutionis lis inchoata est nec ei a te renuntiatum est, mors eius, contra quem haec fuerat implorata, fraudi tibi esse non potest.
von yoshua831 am 09.08.2015
Wenn innerhalb des Alters, dem üblicherweise Hilfe gewährt wird, eine Klage auf vollständige Wiedereinsetzung begonnen wurde und diese von dir nicht zurückgenommen wurde, kann der Tod desjenigen, gegen den diese angerufen wurde, dir nicht zum Nachteil gereichen.