Quod si pro herede gessistis vel bonorum possessionem accepistis, propter aetatem, cui subveniri solet, in integrum restitutionis auxilium accipere debetis.
von phillipp.833 am 18.01.2019
Wenn Sie jedoch als Erbe gehandelt haben oder Besitz von Gütern erlangt haben, sollten Sie aufgrund Ihres Alters, dem üblicherweise Hilfe gewährt wird, die Wiedereinsetzung in den vorigen Stand erhalten.
von emmanuel.s am 10.07.2018
Wenn Sie als Erbe gehandelt oder den Nachlass in Besitz genommen haben, sollten Ihnen aufgrund Ihres jugendlichen Alters, das typischerweise rechtlichen Schutz genießt, die vollständige Wiederherstellung Ihrer Rechte gewährt werden.