Si, cum avi tui testamento te heredem reliquissent, hereditates eorum non adisti, liberum tibi est repudiata paterna successione per in integrum restitutionis auxilium, quo te aetatis iure dicis esse munitam, hereditatem parentum tuorum, licet antea non adisti, nunc obtinere.
von margarete.o am 05.10.2017
Wenn deine Großväter dich durch Testament als Erben hinterlassen haben und du deren Erbschaften nicht angetreten bist, steht es dir frei, nach Ablehnung der väterlichen Nachfolge durch die Hilfe der vollständigen Wiederherstellung, mit der du dich kraft deines Altersrechts geschützt siehst, nunmehr die Erbschaft deiner Eltern zu erlangen, auch wenn du sie zuvor nicht angetreten hast.
von nicole.f am 18.11.2014
Wenn deine Großeltern dich in ihrem Testament zum Erben eingesetzt haben, du aber deren Erbe nicht angetreten hast, steht es dir frei, nun das Erbe deiner Eltern anzutreten, auch wenn du es zuvor nicht getan hast. Dies kannst du tun, indem du das Erbe deines Vaters ausschlägst und das Rechtsmittel der Wiedereinsetzung in den vorigen Stand nutzt, das dich nach deiner Aussage aufgrund deines Alters schützt.