Si avi tui hereditatem adisti, expilatae hereditatis crimine adversus novercam quondam tuam experiri non prohiberis.
von mariella.r am 24.02.2019
Wenn du die Erbschaft deines Großvaters angetreten hast, bist du nicht gehindert, wegen des Verbrechens der Erbschaftsplünderung gegen deine ehemalige Stiefmutter vorzugehen.
von marlen854 am 05.03.2014
Wenn Sie die Erbschaft Ihres Großvaters angetreten haben, sind Sie berechtigt, eine Klage wegen Erbschaftsdiebstahls gegen Ihre ehemalige Stiefmutter zu erheben.