Adversus uxorem, quae socia rei humanae atque divinae domus suscipitur, mariti diem suum functi successores expilatae hereditatis crimen intendere non possunt.
von jolina.944 am 28.10.2020
Gegen eine Ehefrau, die als Partnerin der menschlichen und göttlichen Haushaltsangelegenheiten angenommen wird, können die Erben eines Ehemannes, der sein Leben vollendet hat, keine Anklage wegen Erbschaftsplünderung erheben.
von finnja.9823 am 17.03.2020
Die Erben eines verstorbenen Ehemanns können keine Strafanzeige wegen Erbschaftsdiebstahls gegen seine Witwe erheben, die als Partnerin in weltlichen und geistlichen Angelegenheiten des Hauses anerkannt wurde.