Unde si his transactione vel novatione atque acceptilatione liberationem non praestitisti, apud rectorem provinciae quaecumque tibi debentur repetere non prohiberis.
von anna872 am 18.10.2024
Sofern Sie keine Befreiung durch Vergleich, Novation oder formelle Freistellung gewährt haben, sind Sie berechtigt, sämtliche Ihnen geschuldeten Ansprüche vor dem Provinzgouverneur geltend zu machen.
von andre.i am 21.11.2015
Wenn durch Vergleich, Novation oder förmliche Freistellung keine Befreiung gewährt wurde, bist du nicht gehindert, beim Provinzgouverneur alles dir Geschuldete zurückzufordern.