Si tibi notarium pignoris titulo debitor tuus obligavit, eum, a quo mancipium abreptum proponis, apud rectorem provinciae conveni.
von marie9939 am 09.05.2019
Wenn Ihr Schuldner Ihnen einen Schreiber als Sicherheit verpfändet hat, laden Sie die Person, von der der Sie behaupten, dass sie den Sklaven weggenommen hat, vor den Provinzgouverneur vor.
von yann.9835 am 12.06.2021
Wenn Ihnen ein Schreiber kraft Pfandtitels von Ihrem Schuldner verpflichtet wurde, laden Sie denjenigen, von dem Sie behaupten, dass ihm ein Sklave weggenommen wurde, vor den Provinzverwalter vor.