Servo, qui fuerat pignori obligatus, defuncto debiti permanet integra petitio.
von charlotte.p am 27.11.2023
Auch wenn der Sklave, der als Pfand verpfändet war, verstorben ist, bleibt das Recht zur Geltendmachung der Schuld vollständig bestehen.
von angelina.853 am 03.05.2020
Der Sklave, der als Pfand verpfändet war, ist gestorben; gleichwohl bleibt der Schuldforderung vollständig bestehen.