Nam superiori quidem casu residui petitio debiti manet integra, posteriori vero consensu transactionis finitis stare convenit.
von vincent.c am 06.11.2023
In dem ersten Fall bleibt das Recht zur Geltendmachung der restlichen Schuld unberührt, während im zweiten Fall die Parteien an die Bedingungen der abgeschlossenen Vergleichsvereinbarung gebunden sind.