Nam superiori quidem non denegatur libertatis defensio, posteriori autem, et si civis romanus sit et participatus est pretia, libertas denegatur.
von lejla.y am 22.08.2015
Denn dem Ersteren wird die Verteidigung der Freiheit nicht verwehrt, dem Letzteren jedoch wird, auhc wenn er ein Bürger Roms ist und an den Preisen teilgenommen hat, die Freiheit verweigert.
von ruby.q am 21.06.2023
Der Erstgenannte wird das Recht nicht verwehrt, seine Freiheit zu verteidigen, dem Letztgenannten jedoch wird die Freiheit selbst dann verweigert, wenn er römischer Bürger ist und an den Gewinnen beteiligt war.