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von lillie.r am 10.01.2016
Ob der Schuldschein durchgestrichen (das heißt, annulliert) ist oder nicht, macht für diejenigen, die die einmalige Schuldentilgung gegenüber demjenigen nachweisen, der die Befugnis zur Eintreibung hatte, keinen Unterschied.
von celine954 am 05.09.2013
Es spielt keine Rolle, ob Sie nachweisen können, dass Sie die Schuld bereits an eine zur Einziehung berechtigte Person gezahlt haben, unabhängig davon, ob das Dokument storniert (durchgestrichen) wurde oder nicht.