Quamvis ea pecunia, quam a te mutuo frater tuus accepit, comparavit praedium, tamen nisi specialiter vel generaliter hoc obligavit, tuae pecuniae numeratio in causam pignoris non deduxit.
von leoni9848 am 26.03.2018
Obwohl Ihr Bruder mit dem Geld, das er von Ihnen als Darlehen erhalten hat, ein Grundstück erworben hat, führte die Auszahlung Ihres Geldes dennoch nicht zu einer Verpflichtung, es sei denn, er hätte dies ausdrücklich oder allgemein verpfändet.
von isabell9919 am 21.12.2016
Obwohl Ihr Bruder das von Ihnen geliehene Geld zum Erwerb einer Immobilie verwendet hat, begründete die Zahlung Ihres Geldes kein Sicherungsinteresse an der Immobilie, es sei denn, er hätte sie ausdrücklich oder allgemein als Sicherheit angeboten.