Si uxor tua pro pecunia quam accepit mutuo res proprias obligavit pignori eique tu successisti, licet in instrumentum eius facti testimonium collatum non sit, soluto debito creditorem de his tibi reddendis sollemni iure conveni.
von lennardt.o am 15.09.2017
Wenn Ihre Ehefrau ihr Eigentum als Sicherheit für einen aufgenommenen Kredit verpfändet hat und Sie ihr Erbe angetreten haben, können Sie rechtmäßig die Rückgabe des Eigentums vom Gläubiger verlangen, sobald die Schuld beglichen ist, auch wenn keine schriftliche Dokumentation der Transaktion vorliegt.
von liliana.i am 11.11.2020
Wenn deine Ehefrau Eigentum als Sicherheit für Geld verpfändet hat, das sie als Darlehen erhalten hat, und du in ihre Rechte eingetreten bist, obwohl keine urkundliche Dokumentation dieser Handlung erfolgte, fordere den Gläubiger nach Tilgung der Schuld kraft förmlichen Rechts auf, dir die Angelegenheit zurückzugeben.