Idem praeses provinciae de divisione vinearum inter te et creditorem fratris tui cognoscet et iubebit eum accepta pecunia, quanti statuerit partem fratris tui valere, eam partem quam de fratre tuo accepit tibi restituere aut aestimata tua parte ad creditorem fratris tui data pecunia quanti aestimaverit eam transferre.
von carlo.b am 09.12.2018
Der Provinzgouverneur wird die Aufteilung der Weinberge zwischen Ihnen und dem Gläubiger Ihres Bruders überprüfen. Er wird dann entweder den Gläubiger anweisen, nach Erhalt der festgelegten Zahlung den Anteil Ihres Bruders an Sie zurückzugeben, oder alternativ Ihren Anteil bewerten und Ihnen erlauben, diesen zum geschätzten Wert an den Gläubiger Ihres Bruders zu übertragen.
von michelle878 am 10.10.2018
Der Provinzgouverneur wird die Aufteilung der Weinberge zwischen Ihnen und dem Gläubiger Ihres Bruders prüfen und anordnen, dass derjenige entweder gegen Zahlung eines Betrags, den er als Wert des Anteils Ihres Bruders festgelegt hat, den von ihm erhaltenen Anteil Ihres Bruders an Sie zurückgibt, oder nahc Bewertung Ihres Anteils dem Gläubiger Ihres Bruders einen Geldbetrag in Höhe des festgelegten Wertes zahlt und den Anteil überträgt.