Nominatori pignori capere sine praesidis auctoritate res nominati non licet.
von aron.z am 30.09.2018
Ein Nominierender darf ohne Autorisierung des Gouverneurs das Eigentum des Nominierten nicht als Sicherheit beschlagnahmen.
von lewi.y am 18.03.2023
Dem Nominator ist es nicht gestattet, ohne die Autorität des Präses das Eigentum des Nominatus als Pfand zu nehmen.