Etiam vectigale vel patrimoniale sive emphyteuticum praedium sine decreto praesidis distrahi non licet.
von nina.8948 am 02.07.2018
Ein Pacht-, Erb- oder Erbbaugrundstück darf ohne Verfügung des Vorstehers nicht veräußert werden.
von elyas.905 am 22.06.2017
Es ist nicht erlaubt, Eigentum, das einer öffentlichen Pacht unterliegt, geerbt oder durch Erbbaurecht gehalten wird, ohne Genehmigung des Gouverneurs zu veräußern.