Orationis divi severi beneficium, quo possessiones rusticas sine decreto praesidis pupillorum seu adulescentium distrahi vel obligari prohibitum est, non iniuria etiam ad agnatum furiosi porrigitur.
von dominique.m am 12.07.2024
Der Schutz, der durch den Erlass des Kaisers Severus gewährt wird, der den Verkauf oder die Verpfändung ländlicher Besitztümer von Minderjährigen ohne Genehmigung des Gouverneurs untersagt, wird zu Recht auch auf Verwandte von geistig kranken Personen ausgedehnt.
von magdalena.f am 13.09.2015
Der Vorteil der Rede des Divus Severus, durch welche der Verkauf oder die Verpfändung von ländlichen Besitztümern ohne Dekret des Vormunds von Unmündigen oder jungen Personen verboten ist, wird nicht zu Unrecht auch auf den Agnaten eines Wahnsinnigen ausgedehnt.