Si tres tutelas vel curas eodem tempore non defunctorie susceptas administras, onere quartae tutelae vel curationis pupillorum seu adulescentium non gravaberis.
von maja.t am 14.12.2022
Wenn Sie bereits drei Vormundschaften oder Betreuungsverpflichtungen zur gleichen Zeit ernsthaft wahrnehmen, werden Sie nicht verpflichtet sein, die Last einer vierten Vormundschaft oder Betreuung von Kindern oder Jugendlichen zu übernehmen.
von helen.z am 03.03.2024
Wenn Sie drei Vormundschaften oder Pflegschaften zur gleichen Zeit nicht oberflächlich übernommen verwalten, werden Sie nicht mit der Last einer vierten Vormundschaft oder Pflegschaft für Minderjährige oder junge Personen belastet werden.