Si igitur citra decretum praesidis fundus mente capti etiam ab agnato eius tibi pignori nexus est, vinculum pignoris in eo non consistit, utilem tamen adversus eum personalem actionem, si ob eius utilitatem pecunia mutua accepta est, poteris habere.
von matteo.9983 am 01.05.2023
Wenn daher ohne Verfügung des Präses das Grundstück eines Geschäftsunfähigen selbst von dessen Agnaten dir als Pfand gebunden wurde, besteht das Pfandband darin nicht, dennoch wirst du eine nutzbringende persönliche Klage gegen ihn führen können, wenn Geld als Darlehen zu seinem Nutzen angenommen wurde.
von yannis.848 am 18.06.2021
Wenn ein Vermögen einer geistig nicht zurechnungsfähigen Person Ihnen von einem Verwandten ohne Verfügung der Behörde verpfändet wurde, ist das Pfand rechtlich nicht gültig. Allerdings können Sie eine persönliche Klage gegen ihn erheben, wenn das Darlehen zu seinem Nutzen aufgenommen wurde.