Si in rem suam accepta pecunia mutua tutor mancipium tuum pignori dedit nec huic post perfectam aetatem consensum accommodasti, pignori res obligari non potuit.
von benedict879 am 20.01.2015
Wenn der Vormund Geld für persönliche Zwecke aufgenommen und Ihr Eigentum als Pfand hinterlegt hat und Sie diesem nach Erlangung der Volljährigkeit nicht zugestimmt haben, konnte das Eigentum rechtlich nicht verpfändet werden.
von robert.9958 am 17.10.2024
Wenn ein Vormund, nachdem er Geld für seinen eigenen Nutzen geliehen hatte, dein Mancipium als Pfand gegeben hat und du nach Erreichen des vollendeten Alters diesem nicht zugestimmt hast, konnte das Eigentum nicht als Pfand verpflichtet werden.