Nexum non facit praediorum nisi persona, quae iure potuit obligare.
von theodor.907 am 07.06.2023
Nur eine Person mit rechtlicher Autorität kann eine verbindliche Verpflichtung über Eigentum begründen.
von lennard.i am 01.09.2016
Eine Grundstücksbindung wird nur von einer Person geschaffen, die nach Recht zu einer Verpflichtung fähig ist.