Si pater tuus mentis compos non est, pete ei curatores, per quos, si quid gestum est, quod revocari oporteat, possit causa cognita in pristinum statum restitui.
von ian.t am 27.03.2016
Wenn Ihr Vater geistig nicht zurechnungsfähig ist, beantragen Sie für ihn Betreuer, die nach sorgfältiger Prüfung helfen können, frühere Handlungen rückgängig zu machen und in den ursprünglichen Zustand zurückzuführen.
von leoni.s am 27.04.2019
Wenn Ihr Vater nicht bei Verstand ist, suchen Sie für ihn Vormünder, durch die, falls etwas geschehen ist, was rückgängig gemacht werden sollte, er nach Prüfung des Falls in seinen ursprünglichen Zustand zurückversetzt werden könnte.