Cum repudiante furiosam sui iuris constitutam marito, qui solus repudiare potuit, quaedam matrem furiosae marito quondam eius instrumenta confecisse significas, intellegis nihil eam contra furiosam disponere potuisse, cum eius ad eam iure non pertinuerit defensio.
von elina.856 am 05.09.2017
Du erklärst, dass wenn ein Ehemann seine geistig kranke Ehefrau (die rechtlich selbstständig war) schied, und er allein das Recht hatte, sie zu scheiden, die Mutter der Ehefrau einige Dokumente für ihren ehemaligen Schwiegersohn vorbereitete. Du sollst verstehen, dass die Mutter keine rechtliche Befugnis hatte, Vereinbarungen gegen die Interessen ihrer Tochter zu treffen, da sie kein Recht hatte, sie zu vertreten.
von jacob.8889 am 08.07.2024
Wenn, mit dem Ehemann, der eine in ihrem eigenen Recht etablierte geisteskranke Frau zurückweist, der allein sie zurückweisen konnte, du anzeigst, dass eine gewisse Mutter der Geisteskranken Dokumente für den ehemaligen Ehemann angefertigt hat, verstehst du, dass sie nichts gegen die Geisteskranke verfügen konnte, da deren Verteidigung ihr kraft Gesetzes nicht zustand.