Si quidem ante donationem possessionis in te iure, ut dicis, a marito collatam praedium ab eodem creditori obligatum fuit, alienationem eius salvo iure debiti ( si tamen iuris ratio actionem eius non excludit) factam esse dubium non est.
von arthur928 am 04.07.2018
Wenn nämlich vor der Besitzübertragung, die Ihnen rechtmäßig, wie Sie sagen, vom Ehemann übertragen wurde, das Grundstück vom selben bereits einem Gläubiger verpfändet worden war, besteht kein Zweifel, dass dessen Veräußerung unter Wahrung des Forderungsrechts erfolgte (sofern nicht die Rechtslage seine Klage ausschließt).
von leona.v am 18.10.2019
Wenn die Liegenschaft, wie Sie behaupten, bereits vor der rechtmäßigen Übertragung des Besitzes durch Ihren Ehemann an Sie an einen Gläubiger verpfändet war, steht zweifellos fest, dass die Übertragung unter Wahrung der Rechte des Gläubigers an der Schuld erfolgte (vorausgesetzt, es bestehen keine rechtlichen Gründe, die das Vorgehen des Gläubigers verhindern).