Si maritus tuus creditores sortitus post factam in te donationem fundum, quem ex donatione iuri tuo vindicas, isdem specialiter obligavit, eandem obligationem defensionis tuae firmitatem inrumpere intellegere debes, cum sit manifestum non solum ex huiusmodi obligatione, sed etiam ex donatione vel venditione vel alio quolibet modo rebus alienatis revocatam esse a viro in mulierem factam donationem.
von aliyah.s am 01.08.2013
Wenn dein Ehemann das Land, das er dir zuvor als Geschenk gegeben hat, seinen Gläubigern verpfändet hat, solltest du verstehen, dass diese Verpfändung deinen Eigentumsanspruch ungültig macht. Es ist offensichtlich, dass eine Schenkung vom Ehemann an die Ehefrau nicht nur durch eine solche Verpfändung, sondern auch durch jede andere Eigentumsübertragung, sei es durch Schenkung, Verkauf oder auf andere Weise, unwirksam wird.
von carl.k am 14.03.2018
Wenn Ihr Ehemann nach der Schenkung des Grundstücks, das Sie aufgrund der Schenkung beanspruchen, Gläubiger erlangt und dieses Grundstück denselben Gläubigern speziell verpfändet hat, müssen Sie verstehen, dass diese Verpflichtung die Beständigkeit Ihrer Verteidigung untergräbt, da es offensichtlich ist, dass die Schenkung vom Ehemann an die Ehefrau nicht nur durch eine solche Verpflichtung, sondern auch durch Schenkung, Verkauf oder jede andere Form der Veräußerung widerrufen werden kann.