Nec ratum sit, quod his donatione vel venditione datum est, licet quinquennale tempus post depositam administrationem excesserit vel consensus donatoris vel venditoris post eandem administrationem adiectus sit.
von frida.o am 11.07.2014
Es soll nicht als rechtmäßig gelten, was diesen durch Schenkung oder Verkauf gegeben wurde, auch wenn die Fünfjahresfrist nach der niedergelegten Verwaltung überschritten wurde oder die Zustimmung des Schenkenden oder Verkäufers nach eben dieser Verwaltung hinzugefügt wurde.
von noel.l am 21.11.2019
Was ihnen durch Schenkung oder Verkauf gegeben wurde, soll nicht als gültig betrachtet werden, selbst wenn fünf Jahre seit ihrem Ausscheiden aus dem Amt vergangen sind oder wenn der Schenker oder Verkäufer nach Beendigung ihrer Verwaltung seine Zustimmung erteilt hat.