Curatores impleta legitima aetate prodigis vel furiosis solent tribui.
von finia.z am 15.06.2023
Betreuer werden in der Regel Verschwendern oder psychisch Kranken zugewiesen, sobald diese die Volljährigkeit erreicht haben.
von nur916 am 14.10.2023
Vormünder werden üblicherweise nach Erreichen der Volljährigkeit Verschwenderischen oder geistig Unzurechnungsfähigen zugewiesen.