Tutores tutelae conveniri longi temporis praescriptio non prohibet.
von niko828 am 06.09.2015
Die Verjährungsfrist verhindert nicht, dass Vormünder der Vormundschaft verklagt werden können.
von maurice.x am 14.02.2020
Die Verjährungsfrist verhindert nicht, dass Vormünder für Angelegenheiten in Bezug auf ihre Vormundschaft verklagt werden können.