Hereditatem quidem petentibus longi temporis praescriptio nocere non potest.
von eileen8972 am 10.08.2024
Die Verjährungsfrist kann denjenigen, die ihren Erbschaftsanspruch geltend machen, nicht schaden.
von malik.h am 11.12.2018
Denjenigen, die Erbschaftsansprüche geltend machen, kann eine lange Verjährungsfrist nicht schaden.