Ei, quae diutissime fuit cum marito qui militiae operam daret, non officit praescriptio longi temporis:
von Samantha am 18.06.2022
Für sie, die über die längste Zeit mit einem Ehemann verheiratet war, der dem Militärdienst nachging, steht die Verjährungsfrist nicht entgegen:
von arthur835 am 08.07.2024
Für eine Frau, die sehr lange mit einem im Militärdienst stehenden Ehemann zusammengelebt hat, gilt die Verjährungsfrist nicht: