Longi temporis praescriptio his, qui bona fide coeptam possessionem continuatam nec interruptam inquietudine litis tenuerunt, solet patrocinari.
von evelynn.f am 18.03.2016
Die Ersitzung schützt typischerweise Personen, die einen Besitz in gutem Glauben ununterbrochen und ohne Unterbrechung durch Rechtsstreitigkeiten innegehabt haben.
von enes941 am 28.10.2014
Die Verjährungsfrist ist üblicherweise dazu bestimmt, diejenigen zu schützen, die einen Besitz gutgläubig begonnen, fortgeführt und durch keine Rechtsstreitigkeiten unterbrochen haben.