Temporalibus actionibus exclusis mulieribus, quae cum maritis rei publicae causa absentibus peregrinatae sunt, ad exemplum militum subveniri solere non est ignotum.
von jule826 am 19.05.2019
Es ist allgemein bekannt, dass Frauen, die mit ihren Ehemännern, die in staatlichen Angelegenheiten unterwegs sind, ins Ausland reisen, üblicherweise eine Fristverlängerung gewährt wird, ähnlich den Privilegien, die Soldaten eingeräumt werden.
von milana.j am 22.02.2019
Es ist nicht unbekannt, dass bei Ausschluss zeitlicher Handlungen Frauen, die mit abwesenden Ehemännern zum Wohle des Gemeinwesens ins Ausland gereist sind, nach dem Vorbild der Soldaten üblicherweise Hilfe gewährt wird.